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Alles Neue ab 01.01.2016

Nutzen Sie die neuen Fördermöglichkeiten des Bundes!

Gesetzliche Vorgaben & Bestimmungen ab 01.01.2016

Mit dem 1. Januar 2016 beginnt für Haus- und Wohnungsbesitzer auch ein neues Sanierungsjahr. Dabei gelten für einige Sanierungsmaßnahmen auch neue Fristen, Vorgaben und eine verbesserte Förderung. Damit Sie rechtzeitig planen können, haben wir die wichtigsten Änderungen 2016 für Sie zusammengestellt.

Mehr Förderung für Heizung und Lüftung
Ab dem 1. Januar 2016 stellt der Bund zusätzliche Förderung für den Austausch der Heizung oder den Einbau einer Lüftungsanlage bereit. Die Förderung wird in Form von Zinsverbilligungen und Zuschüssen gewährt und ist Teil des neuen Anreizprogramms Energieeffizienz, für das die Bundesregierung insgesamt 165 Millionen Euro pro Jahr über drei Jahre eingeplant hat. Nähere Informationen erhalten Sie <<<hier>>>

Energielabel für alte Heizkessel
Heizungen mit einer Leistung von bis zu 400 Kilowatt, die älter als 15 Jahre sind, können ab dem 1. Januar 2016 mit einem Energielabel versehen werden, das Auskunft über die Energieeffizienz gibt. Das Energielabel ist zunächst freiwillig und kostenlos, es gilt für Gasheizung und Ölheizung. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger oder Energieberater stellen das Etikett aus. Erst ab 2017 wird dieses nationale Energielabel für alte Heizkessel Pflicht. Wir stellen Ihnen das PDF-Dokument des BMWI als Download zur Verfügung. Bitte klicken Sie <<<hier>>>

Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen
Alte Heizkessel, die bis Ende 1985 eingebaut wurden, dürfen ab 2016 nicht mehr betrieben werden. Heizkessel, die bis Ende 1986 eingebaut wurden, müssen bis Ende 2016 außer Betrieb genommen werden.

Ölpreise und Gaspreise
Was die Heizkosten angeht, war 2015 ein günstiges Jahr für Hausbesitzer. Das liegt nicht nur an der milden Witterung, sondern auch am niedrigen Ölpreis. Am meisten sparen konnten Hausbesitzer mit Ölheizung, das wird wohl auch 2016 erst einmal so bleiben. Denn die Gasversorger haben fallende Gaspreise bisher nur wenig an die Kunden weitergegeben. Günstigere Gaspreise können sich Hausbesitzer daher erst einmal nur mit einem Wechsel des Gasversorgers sichern.